Kosten

In der privaten Praxis in Essen-Rüttenscheid arbeiten wir überwiegend mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zusammen. In vielen Fällen übernehmen auch andere Kostenträger die Behandlungskosten, zum Beispiel die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei sowie gesetzliche Unfallversicherungen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten als Selbstzahler:in zu tragen.

Bitte beachten Sie: Je nach Vertrag oder Kostenträger werden nicht immer die gesamten Behandlungskosten übernommen. In einigen Fällen ist daher eine private Zuzahlung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung:

  • wie viele Sitzungen übernommen werden,
  • ob ein Antrag erforderlich ist,
  • welche Unterlagen benötigt werden.


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) inklusive der aktuellen Analogleistungen.

Beispiel: Eine 50-minütige Einzelsitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie wird mit 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, 2,3-facher Satz) berechnet.

Erfahrungsgemäß übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für die ersten 3–5 Probesitzungen fast immer ohne Antrag. Häufig werden zusätzlich bis zu 24 weitere Sitzungen (Kurzzeittherapie) erstattet.

Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch direkt selbst übernehmen. In diesem Fall ist keine Genehmigung durch Ihre Versicherung nötig.
Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der GOP. Das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung beträgt in der Regel 167,58 € (2x GOP 812a, GOP 801a, 2,3-facher Satz).

Bundeswehr: Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten bis zum 2,7-fachen Satz der GOP. Voraussetzung ist das Formular San/Bw/0218, das Sie bei Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt erhalten.

Bundespolizei: Seit 2018 können sich auch Angehörige der Bundespolizei in Privatpraxen psychotherapeutisch behandeln lassen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle über das genaue Verfahren.

Landespolizei: Hier muss individuell mit der Heilfürsorge geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme für Behandlungen in Privatpraxen möglich ist.

Wenn psychische Beschwerden Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls sind, kann die Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft erfolgen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Psychotherapie RÜ
Rüttenscheider Str. 158
45131 Essen

Tel.: 0201 – 759 481 81
E-Mail: info@psychotherapie-rue.de

Für Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch montags sowie donnerstags von 9:00 – 10:00 Uhr zur Verfügung. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.