Bitte beachten Sie: Je nach Vertrag oder Kostenträger werden nicht immer die gesamten Behandlungskosten übernommen. In einigen Fällen ist daher eine private Zuzahlung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.

Kostenträger im Überblick

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung:

  • wie viele Sitzungen übernommen werden,
  • ob ein Antrag erforderlich ist,
  • welche Unterlagen benötigt werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3- bis 3,5-facher Satz), inklusive der aktuellen Analogleistung.

Erfahrungsgemäß übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für die ersten 3–5 probatorischen Sitzungen fast immer ohne Antrag. Häufig werden zusätzlich bis zu 24 weitere Sitzungen (Kurzzeittherapie) erstattet.

Selbstzahler:innen

Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch direkt selbst übernehmen. In diesem Fall ist keine Genehmigung durch Ihre Versicherung nötig.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3- bis 3,5-facher Satz), inklusive der aktuellen Analogleistung.

Heilfürsorge der Bundeswehr und Bundespolizei

Bundeswehr: Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten bis zum 2,7-fachen Satz der GOP. Voraussetzung ist das Formular San/Bw/0218, das Sie bei Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt erhalten.

Bundespolizei: Seit 2018 können sich auch Angehörige der Bundespolizei in Privatpraxen psychotherapeutisch behandeln lassen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle über das genaue Verfahren.

Landespolizei: Hier muss individuell mit der Heilfürsorge geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme für Behandlungen in Privatpraxen möglich ist.

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften

Wenn psychische Beschwerden Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls sind, kann die Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft erfolgen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Häufige Fragen

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten der Psychotherapie?

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen. Die genauen Konditionen hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Erfahrungsgemäß werden die ersten 3–5 probatorischen Sitzungen fast immer ohne Antrag erstattet; häufig werden zusätzlich bis zu 24 weitere Sitzungen (Kurzzeittherapie) übernommen.

Was sollte ich vor Therapiebeginn mit meiner Versicherung klären?

Klären Sie bitte, wie viele Sitzungen übernommen werden, ob ein Antrag erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.

Werden Paartherapie und Gruppentherapie erstattet?

Die Kosten für Paartherapie werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen; eine Erstattung durch private Versicherungen ist im Einzelfall möglich. Bei der Gruppentherapie übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten in der Regel; alternativ ist eine Teilnahme als Selbstzahler:in möglich.

Downloads

Die aktuelle GOP-Tabelle und die Patienteninformation zu den neuen GOP-Leistungen finden Sie im Downloadbereich.

Kontakt

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Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns während der telefonischen Sprechzeiten an. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

  • Telefonische Sprechzeiten montags und donnerstags von 9:00 bis 10:00 Uhr
  • Praxis Rüttenscheider Str. 158, 45131 Essen